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Unfall- und Schadengutachten

Unabhängige Gutachten nach einem Unfall – schnell, präzise und rechtssicher
Nach einem Unfall erstellen wir ein professionelles Schadengutachten, das alle wichtigen Fakten dokumentiert: Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Damit haben Sie eine objektive Grundlage für die Regulierung mit der gegnerischen oder eigenen Versicherung.


Wir achten darauf, dass Ihr Schaden vollständig und korrekt erfasst wird – damit Sie keinen finanziellen Nachteil erleiden. Auf Wunsch übernehmen wir auch die direkte Kommunikation mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Anwalt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann ist ein Unfallgutachten erforderlich?

Ein Gutachten ist immer dann sinnvoll, wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall beschädigt wurde – insbesondere, wenn Sie nicht der Verursacher sind. Es dient der Beweissicherung und bildet die Grundlage für eine faire Schadenregulierung. Nur so können alle Schäden, auch versteckte Mängel, korrekt erfasst werden.

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten des Gutachtens. Sie müssen daher nicht in Vorleistung treten. Nur bei einem selbstverschuldeten Unfall oder Kaskoschaden erfolgt die Abrechnung über Ihre eigene Versicherung.

Ab einer Schadenshöhe von etwa 750 € (Bagatellgrenze) empfiehlt sich ein vollständiges Schadengutachten. Unterhalb dieser Grenze genügt häufig ein Kostenvoranschlag. Da jedoch oft versteckte Schäden auftreten können, ist eine fachkundige Prüfung in vielen Fällen sinnvoll.

Nach der Besichtigung des Fahrzeugs erhalten Sie das vollständige Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Auf Wunsch übermitteln wir das Dokument digital oder in Papierform. So können Sie die Unterlagen direkt an die Versicherung oder Ihren Anwalt weiterleiten.

Ja. Als Geschädigter haben Sie jederzeit das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dies stellt sicher, dass das Gutachten neutral und objektiv erstellt wird – unabhängig von den Interessen der Versicherung.

Ein Kostenvoranschlag enthält nur eine grobe Einschätzung der Reparaturkosten. Ein vollständiges Gutachten umfasst zusätzlich den Wiederbeschaffungswert, den Restwert, die Wertminderung sowie die voraussichtliche Reparaturdauer. Damit dient es als rechtssichere Grundlage für die Regulierung des Schadens.

In diesem Fall ermittelt das Gutachten sowohl den Wiederbeschaffungswert als auch den Restwert des Fahrzeugs. Auf Basis dieser Werte wird entschieden, ob eine Reparatur noch wirtschaftlich sinnvoll ist. Das Gutachten ermöglicht Ihnen eine transparente und faire Abwicklung mit der Versicherung.