Unterstützung bei der Schadenregulierung
Wir begleiten Sie bis zur fairen Entschädigung
Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Abstimmung mit Versicherungen oder Anwälten. Wir erklären die technischen Hintergründe, beantworten Rückfragen und sorgen dafür, dass Ihr Anspruch korrekt bearbeitet wird.
So sparen Sie Zeit, Nerven und vermeiden Missverständnisse. Sie konzentrieren sich auf das Wichtige – wir kümmeren uns um den Rest.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer bezahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Das betrifft sämtliche Gutachtenarten – also Unfall-, Schadens- oder Wertgutachten. Sie müssen in der Regel nichts vorstrecken.
Dürfen wir den Gutachter selbst wählen?
Ja. Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – auch wenn die Versicherung etwas anderes empfiehlt. So stellen Sie sicher, dass das Gutachten neutral und in Ihrem Interesse erstellt wird.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kurzgutachten und einem Vollgutachten?
Ein Kurzgutachten eignet sich bei kleineren Schäden (unter etwa 750 €). Es enthält eine kurze Schadensbeschreibung und eine Kostenschätzung. Ein Vollgutachten ist deutlich umfangreicher: Es umfasst Fotos, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung – und ist vor Gericht sowie bei Versicherungen anerkannt.
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Die Kosten richten sich nach dem Schadenumfang und der Art des Gutachtens. Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen. Für freiwillige Bewertungen, wie z. B. Wertgutachten oder Oldtimerbewertungen, informieren wir Sie vorab transparent über die anfallenden Kosten.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
In der Regel können wir das Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden besichtigen. Das fertige Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 1–3 Werktagen, abhängig vom Schadenumfang und Fahrzeugtyp.
Wann sollte ein Gutachter beauftragt werden?
Am besten sofort nach dem Unfall, bevor eine Werkstatt oder Versicherung eingeschaltet wird. Je früher der Schaden dokumentiert wird, desto sicherer ist die Beweislage – und Sie vermeiden finanzielle Nachteile.
Soll das Fahrzeug vor der Begutachtung repariert werden?
Nein, bitte nicht. Das Fahrzeug sollte unrepariert bleiben, bis die Begutachtung abgeschlossen ist. Nur so kann der Schaden vollständig dokumentiert und korrekt bewertet werden.