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FAQs

Häufig Gestellte Fragen

Wer bezahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.
Das betrifft sämtliche Gutachtenarten – also Unfall-, Schadens- oder Wertgutachten. Sie müssen in der Regel nichts vorstrecken.

Ja. Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – auch wenn die Versicherung etwas anderes empfiehlt.
So stellen Sie sicher, dass das Gutachten neutral und in Ihrem Interesse erstellt wird.

Ein Kurzgutachten eignet sich bei kleineren Schäden (unter etwa 750 €). Es enthält eine kurze Schadensbeschreibung und eine Kostenschätzung.
Ein Vollgutachten ist deutlich umfangreicher: Es umfasst Fotos, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung – und ist vor Gericht sowie bei Versicherungen anerkannt.

Die Kosten richten sich nach dem Schadenumfang und der Art des Gutachtens.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Für freiwillige Bewertungen, wie z. B. Wertgutachten oder Oldtimerbewertungen, informieren wir Sie vorab transparent über die anfallenden Kosten.

In der Regel können wir das Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden besichtigen.
Das fertige Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 1–3 Werktagen, abhängig vom Schadenumfang und Fahrzeugtyp.

Am besten sofort nach dem Unfall, bevor eine Werkstatt oder Versicherung eingeschaltet wird.
Je früher der Schaden dokumentiert wird, desto sicherer ist die Beweislage – und Sie vermeiden finanzielle Nachteile.

Nein, bitte nicht.
Das Fahrzeug sollte unrepariert bleiben, bis die Begutachtung abgeschlossen ist. Nur so kann der Schaden vollständig dokumentiert und korrekt bewertet werden.

Wir bieten mobile Begutachtungen an und kommen zu Ihnen – ob nach Hause, in die Werkstatt oder an den Unfallort.
So sparen Sie Zeit und Aufwand.

Nach einem Unfall ist ein repariertes Fahrzeug oft weniger wert als ein unfallfreies. Diese Differenz nennt man Wertminderung.
Wir berechnen diese im Gutachten, damit Sie den entsprechenden Ausgleich von der Versicherung erhalten.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Wir ermitteln beide Werte und zeigen transparent, ob eine Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung wirtschaftlich sinnvoller ist.

Ja. Wir wissen, dass Unfälle selten zu Bürozeiten passieren.
Deshalb sind wir auch abends und am Wochenende telefonisch erreichbar, um Ihnen schnell helfen zu können.

 

Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben.
Er ist ein zentraler Bestandteil jedes Unfallgutachtens und wird anhand von Zustand, Laufleistung und Marktwert bestimmt.

Der Restwert zeigt, was Ihr beschädigtes Fahrzeug im aktuellen Zustand noch wert ist – z. B. für den Verkauf an einen Aufkäufer.
Wir ermitteln diesen Wert objektiv und nachvollziehbar, um ein faires Ergebnis zu gewährleisten.

Ein Beweissicherungsgutachten dokumentiert den Zustand eines Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt – etwa vor einem Verkauf, nach einer Reparatur oder bei Verdacht auf Mängel.
Es dient als rechtssicherer Nachweis bei späteren Streitigkeiten.

Ein Wertgutachten ist sinnvoll bei:
* Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs
* Leasingrückgabe
* Erbschaften oder Scheidungen
* Versicherungsfragen
So wissen Sie jederzeit, was Ihr Fahrzeug tatsächlich wert ist.

Sie dürfen jederzeit einen eigenen, unabhängigen Gutachter beauftragen.
Versicherungsgutachten fallen oft zu deren Vorteil aus – wir vertreten Ihre Interessen und sorgen für ein neutrales Ergebnis.

 

Natürlich. Auf Wunsch senden wir das Gutachten direkt an Ihren Anwalt, die Werkstatt oder die Versicherung.
Wir arbeiten regelmäßig mit Fachanwälten und Werkstätten zusammen, um eine schnelle Abwicklung zu gewährleisten.

Ja. Wir erstellen alle Gutachten digital und können sie Ihnen per E-Mail oder in Papierform zukommen lassen.
Das sorgt für eine schnelle, sichere und moderne Bearbeitung.

Selbstverständlich.
Viele Kunden lassen Gutachten ohne Unfall erstellen – etwa zur Wertbestimmung vor einem Verkauf oder als Nachweis für Versicherung oder Finanzamt.

Ein unabhängiger Gutachter arbeitet neutral und ausschließlich in Ihrem Interesse.
So stellen wir sicher, dass alle Schäden und Wertminderungen vollständig erfasst und fair bewertet werden.

Wir verfügen über fundiertes technisches Fachwissen im Bereich Maschinenbau und Fahrzeugtechnik und arbeiten nach anerkannten Bewertungsrichtlinien.
Langfristig streben wir eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 17024 an, um die Qualität unserer Arbeit weiter zu unterstreichen.

 

1. Sie kontaktieren uns telefonisch oder per E-Mail.
2. Wir begutachten das Fahrzeug – mobil oder bei uns vor Ort.
3. Das Gutachten wird erstellt und an Sie, Ihre Werkstatt oder Ihren Anwalt übermittelt.
4. Wir begleiten Sie bei Bedarf bis zur vollständigen Schadenregulierung.

In der Regel zahlt die Versicherung innerhalb von 1–3 Wochen, sobald alle Unterlagen (inklusive Gutachten) vorliegen.
Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation, um Verzögerungen zu vermeiden.

Unser Einsatzgebiet umfasst; Frankfurt, Offenbach, Darmstadt und Umgebung.
Auf Anfrage sind wir auch in weiteren Regionen für Sie unterwegs – insbesondere bei größeren Schäden oder Fuhrparkbegutachtungen.

In der Regel benötigen wir:
* Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
* Unfallbericht oder Schadensmeldung
* ggf. Kontaktdaten der Versicherung oder des Unfallgegners
Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller nötigen Unterlagen.