FAQs
Wer bezahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Das betrifft sämtliche Gutachtenarten – also Unfall-, Schadens- oder Wertgutachten. Sie müssen in der Regel nichts vorstrecken.
Dürfen wir den Gutachter selbst wählen?
Ja. Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – auch wenn die Versicherung etwas anderes empfiehlt. So stellen Sie sicher, dass das Gutachten neutral und in Ihrem Interesse erstellt wird.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kurzgutachten und einem Vollgutachten?
Ein Kurzgutachten eignet sich bei kleineren Schäden (unter etwa 750 €). Es enthält eine kurze Schadensbeschreibung und eine Kostenschätzung. Ein Vollgutachten ist deutlich umfangreicher: Es umfasst Fotos, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung – und ist vor Gericht sowie bei Versicherungen anerkannt.
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Die Kosten richten sich nach dem Schadenumfang und der Art des Gutachtens. Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen. Für freiwillige Bewertungen, wie z. B. Wertgutachten oder Oldtimerbewertungen, informieren wir Sie vorab transparent über die anfallenden Kosten.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
In der Regel können wir das Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden besichtigen. Das fertige Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 1–3 Werktagen, abhängig vom Schadenumfang und Fahrzeugtyp.
Wann sollte ein Gutachter beauftragt werden?
Am besten sofort nach dem Unfall, bevor eine Werkstatt oder Versicherung eingeschaltet wird. Je früher der Schaden dokumentiert wird, desto sicherer ist die Beweislage – und Sie vermeiden finanzielle Nachteile.
Soll das Fahrzeug vor der Begutachtung repariert werden?
Nein, bitte nicht. Das Fahrzeug sollte unrepariert bleiben, bis die Begutachtung abgeschlossen ist. Nur so kann der Schaden vollständig dokumentiert und korrekt bewertet werden.
Kommen Sie auch zu uns oder muss das Fahrzeug gebracht werden?
Wir bieten mobile Begutachtungen an und kommen zu Ihnen – ob nach Hause, in die Werkstatt oder an den Unfallort. So sparen Sie Zeit und Aufwand.
Was bedeutet „Wertminderung“?
Nach einem Unfall ist ein repariertes Fahrzeug oft weniger wert als ein unfallfreies. Diese Differenz nennt man Wertminderung. Wir berechnen diese im Gutachten, damit Sie den entsprechenden Ausgleich von der Versicherung erhalten.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Wir ermitteln beide Werte und zeigen transparent, ob eine Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung wirtschaftlich sinnvoller ist.
Sind Sie auch abends oder am Wochenende erreichbar?
Ja. Wir wissen, dass Unfälle selten zu Bürozeiten passieren. Deshalb sind wir auch abends und am Wochenende telefonisch erreichbar, um Ihnen schnell helfen zu können.
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Er ist ein zentraler Bestandteil jedes Unfallgutachtens und wird anhand von Zustand, Laufleistung und Marktwert bestimmt.
Was ist der Restwert?
Der Restwert zeigt, was Ihr beschädigtes Fahrzeug im aktuellen Zustand noch wert ist – z. B. für den Verkauf an einen Aufkäufer. Wir ermitteln diesen Wert objektiv und nachvollziehbar, um ein faires Ergebnis zu gewährleisten.
Was ist ein Beweissicherungsgutachten?
Ein Beweissicherungsgutachten dokumentiert den Zustand eines Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt – etwa vor einem Verkauf, nach einer Reparatur oder bei Verdacht auf Mängel. Es dient als rechtssicherer Nachweis bei späteren Streitigkeiten.
Wann lohnt sich ein Wertgutachten?
Ein Wertgutachten ist sinnvoll bei:
* Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs
* Leasingrückgabe
* Erbschaften oder Scheidungen
* Versicherungsfragen
So wissen Sie jederzeit, was Ihr Fahrzeug tatsächlich wert ist.
Was passiert, wenn die Versicherung ein eigenes Gutachten schicken möchte?
Sie dürfen jederzeit einen eigenen, unabhängigen Gutachter beauftragen. Versicherungsgutachten fallen oft zu deren Vorteil aus – wir vertreten Ihre Interessen und sorgen für ein neutrales Ergebnis.
Können wir das Gutachten an Anwälte oder Werkstätten weiterleiten?
Natürlich. Auf Wunsch senden wir das Gutachten direkt an Ihren Anwalt, die Werkstatt oder die Versicherung. Wir arbeiten regelmäßig mit Fachanwälten und Werkstätten zusammen, um eine schnelle Abwicklung zu gewährleisten.
Werden die Gutachten auch digital erstellt?
Ja. Wir erstellen alle Gutachten digital und können sie Ihnen per E-Mail oder in Papierform zukommen lassen. Das sorgt für eine schnelle, sichere und moderne Bearbeitung.
Kann man auch ohne Unfall ein Gutachten beauftragen?
Selbstverständlich. Viele Kunden lassen Gutachten ohne Unfall erstellen – etwa zur Wertbestimmung vor einem Verkauf oder als Nachweis für Versicherung oder Finanzamt.
Warum ist ein unabhängiger Gutachter wichtig?
Ein unabhängiger Gutachter arbeitet neutral und ausschließlich in Ihrem Interesse. So stellen wir sicher, dass alle Schäden und Wertminderungen vollständig erfasst und fair bewertet werden.
Sind Sie öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Wir verfügen über fundiertes technisches Fachwissen im Bereich Maschinenbau und Fahrzeugtechnik und arbeiten nach anerkannten Bewertungsrichtlinien. Langfristig streben wir eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 17024 an, um die Qualität unserer Arbeit weiter zu unterstreichen.
Wie läuft ein Gutachten bei Ihnen ab?
1. Sie kontaktieren uns telefonisch oder per E-Mail.
2. Wir begutachten das Fahrzeug – mobil oder bei uns vor Ort.
3. Das Gutachten wird erstellt und an Sie, Ihre Werkstatt oder Ihren Anwalt übermittelt.
4. Wir begleiten Sie bei Bedarf bis zur vollständigen Schadenregulierung.
Wie schnell erfolgt die Zahlung durch die Versicherung?
In der Regel zahlt die Versicherung innerhalb von 1–3 Wochen, sobald alle Unterlagen (inklusive Gutachten) vorliegen. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation, um Verzögerungen zu vermeiden.
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Unser Einsatzgebiet umfasst; Frankfurt, Offenbach, Darmstadt und Umgebung. Auf Anfrage sind wir auch in weiteren Regionen für Sie unterwegs – insbesondere bei größeren Schäden oder Fuhrparkbegutachtungen.
Welche Unterlagen werden für ein Gutachten benötigt?
In der Regel benötigen wir:
* Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
* Unfallbericht oder Schadensmeldung
* ggf. Kontaktdaten der Versicherung oder des Unfallgegners
Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller nötigen Unterlagen.