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Atmis

Gutachten für Nutzfahrzeuge und Fuhrparks

Kompetente Bewertung von Lkw, Transportern und Firmenflotten
Neben Pkw bewerten wir auch Nutzfahrzeuge, Anhänger und komplette Fuhrparks. Wir ermitteln Reparaturkosten, Restwerte und Zustände einzelner Fahrzeuge oder ganzer Flotten.


Gerade für Unternehmen ist eine neutrale Bewertung wichtig, um wirtschaftlich fundierte Entscheidungen zu treffen – sei es beim Kauf, Verkauf oder Schadenmanagement.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer bezahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.
Das betrifft sämtliche Gutachtenarten – also Unfall-, Schadens- oder Wertgutachten. Sie müssen in der Regel nichts vorstrecken.

Ja. Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – auch wenn die Versicherung etwas anderes empfiehlt.
So stellen Sie sicher, dass das Gutachten neutral und in Ihrem Interesse erstellt wird.

Ein Kurzgutachten eignet sich bei kleineren Schäden (unter etwa 750 €). Es enthält eine kurze Schadensbeschreibung und eine Kostenschätzung.
Ein Vollgutachten ist deutlich umfangreicher: Es umfasst Fotos, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung – und ist vor Gericht sowie bei Versicherungen anerkannt.

Die Kosten richten sich nach dem Schadenumfang und der Art des Gutachtens.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Für freiwillige Bewertungen, wie z. B. Wertgutachten oder Oldtimerbewertungen, informieren wir Sie vorab transparent über die anfallenden Kosten.

In der Regel können wir das Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden besichtigen.
Das fertige Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 1–3 Werktagen, abhängig vom Schadenumfang und Fahrzeugtyp.

Am besten sofort nach dem Unfall, bevor eine Werkstatt oder Versicherung eingeschaltet wird.
Je früher der Schaden dokumentiert wird, desto sicherer ist die Beweislage – und Sie vermeiden finanzielle Nachteile.

Nein, bitte nicht.
Das Fahrzeug sollte unrepariert bleiben, bis die Begutachtung abgeschlossen ist. Nur so kann der Schaden vollständig dokumentiert und korrekt bewertet werden.