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Totalschaden, Restwert und Wiederbeschaffungswert

Klare Zahlen für faire Entscheidungen nach einem Unfall
Wir berechnen den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs (also was ein gleichwertiges Fahrzeug kosten würde), den Restwert und prüfen, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.


Diese Werte sind entscheidend für die Schadensregulierung – sie bestimmen, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist oder die Versicherung eine Ersatzbeschaffung übernehmen sollte.


Mit einem transparenten Gutachten helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche richtig geltend zu machen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. In diesem Fall wäre eine Reparatur aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr sinnvoll. Das Gutachten zeigt genau, ab welchem Punkt dieser Zustand erreicht ist.

Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug – also Marke, Modell, Alter, Laufleistung und Zustand – auf dem Gebrauchtwagenmarkt wieder zu erwerben. Er dient als Grundlage für die Entschädigung durch die Versicherung.

Der Restwert ist der aktuelle Wert Ihres beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand. Er ergibt sich aus dem, was spezialisierte Restwertaufkäufer oder Händler noch für das Fahrzeug zahlen würden. Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert bestimmt die Höhe der Versicherungsleistung.

Der Restwert wird von einem unabhängigen Gutachter auf Basis von Marktangeboten und Restwertbörsen ermittelt. Wichtig ist, dass der Restwert regional und realistisch berechnet wird – nicht überhöht im Interesse der Versicherung. Ein neutrales Gutachten schützt Sie vor finanziellen Nachteilen.

In der Regel können wir das Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden besichtigen.
Das fertige Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 1–3 Werktagen, abhängig vom Schadenumfang und Fahrzeugtyp.

Am besten sofort nach dem Unfall, bevor eine Werkstatt oder Versicherung eingeschaltet wird.
Je früher der Schaden dokumentiert wird, desto sicherer ist die Beweislage – und Sie vermeiden finanzielle Nachteile.

Nein, bitte nicht.
Das Fahrzeug sollte unrepariert bleiben, bis die Begutachtung abgeschlossen ist. Nur so kann der Schaden vollständig dokumentiert und korrekt bewertet werden.